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Digitale Anwendungen in der Pflegeberatung: Beratung, Nutzung, Schulungs- und Informationsbedarfe

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, an dieser Befragung teilzunehmen.

Die Digitalisierung der Pflege bietet vielfältige Möglichkeiten, Pflegebedürftige sowie ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen. Dabei gewinnt die Beratung zu digitalen Anwendungen1 in der Pflegeberatung zunehmend an Bedeutung. 

Gleichzeitig können digitale Anwendungen auch die eigene Beratungstätigkeit erleichtern – etwa durch effizientere Abläufe oder eine schnellere Bereitstellung von Informationen.

Ziel der folgenden Befragung ist es einzuschätzen:

1.    welche digitalen Anwendungen Sie in der Pflegeberatung empfehlen bzw. zu welchen sie beraten,
2.    welche digitalen Anwendungen Sie selbst für ihre Beratungstätigkeit nutzen, und
3.    welche Bedarfe Sie in Bezug auf Schulungen und Informationen haben.

Die Befragung richtet sich an qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater gemäß §  7a Absatz 3 SGB XI aus unterschiedlichen Institutionen. Die Bearbeitung dauert etwa 10 Minuten.

Ihre Rückmeldungen helfen uns dabei, praxisnahe Informations- und Schulungsmaterialien zu entwickeln. Nach Fertigstellung stellen wir diese für Sie auf der Website des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege zur Verfügung.
 

In dieser Umfrage sind 15 Fragen enthalten.

1Digitale Anwendungen sind Softwarelösungen, die auf digitalen Technologien basieren. Dazu zählen Apps, webbasierte Tools oder Plattformen, die in der Pflegepraxis genutzt werden. Sie unterstützen Informations-, Kommunikations- oder organisatorische Prozesse und können so die Versorgung, das Management oder die Interaktion zwischen Pflegefachpersonen, Pflegebedürftigen und Angehörigen verbessern (Krick, 2023; Schlicht et al., 2025). Sie können auch die Interaktion zwischen Pflegeberaterinnen/Pflegeberatern und der beratenen Person betreffen und den Pflegeberatungsprozess (§ 7a SGB XI) unterstützen. In dieser Befragung liegt kein Fokus auf den Digitalen Pflegeanwendungen gem. § 40a SGB XI.

Dies ist eine anonyme Umfrage.

In den Umfrageantworten werden keine persönlichen Informationen über Sie gespeichert, es sei denn, in einer Frage wird explizit danach gefragt.

Wenn Sie für diese Umfrage einen Zugangscode benutzt haben, so können Sie sicher sein, dass der Zugangsschlüssel nicht zusammen mit den Daten abgespeichert wurde. Er wird in einer getrennten Tabelle aufbewahrt und nur aktualisiert, um zu speichern, ob Sie diese Umfrage abgeschlossen haben oder nicht. Es gibt keinen Weg, die Zugangscodes mit den Umfrageergebnissen zusammenzuführen.